
Abschnitt 3
Kuppeln - aber sicher! (DGUV Information 214-080)
Kuppeln - aber sicher! (DGUV Information 214-080)
Abschnitt 3 – 3 Einweisen von Fahrzeugen
Nachfolgend werden die für das Einweisen wichtigsten Verhaltensregeln und Handzeichen dargestellt.
Die fahrende Person muss:
alle Handsignale mit der einweisenden Person zuvor absprechen,
das Fahrzeug sofort anhalten, wenn sie die einweisende Person nicht mehr sieht.
Die einweisende Person achtet darauf, dass sie:
eine Warnkleidung trägt,
sich im Sichtbereich der fahrenden Person aufhält,
nicht rückwärts läuft,
während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten ausführt, wie z. B. mit dem Handy zu telefonieren.
![]() | Wenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen - sofort anhalten! | ![]() |

Abb. 31
Handzeichen zum Einweisen von Fahrzeugen