DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen (bisher:...

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Abschnitt 5, 5. Bewertung der Hitzebelastung
Abschnitt 5
Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen (bisher: BGI 579)
Titel: Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen (bisher: BGI 579)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-002
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5 – 5. Bewertung der Hitzebelastung

Zur Bewertung von Hitzearbeit werden zwei Klimasummenmaße und die Effektive Bestrahlungsstärke vorgeschlagen:

  • Normal-Effektivtemperatur (NET) - sie berücksichtigt die Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit und darf nur angewendet werden, wenn der Einfluss von Wärmestrahlung vernachlässigt werden kann.

  • WBGT-Index - er berücksichtigt zusätzlich die Wärmestrahlung.

  • Effektive Bestrahlungsstärke - sie berücksichtigt ausschließlich die Wärmestrahlung.