DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen (bisher:...

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Abschnitt 3.3, 3.3 Chronische Schäden bei langjähriger Expos...
Abschnitt 3.3
Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen (bisher: BGI 579)
Titel: Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen (bisher: BGI 579)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-002
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.3 – 3.3 Chronische Schäden bei langjähriger Exposition durch Wärmestrahlung

Intensive Wärmestrahlung kann schwere Augenschäden (bekannt als Feuerstar, Wärmestar oder Glasmacherstar) hervorrufen. Sie sind z. B. Folge des langjährigen Beobachtens glühender Massen.