
Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten BGHW-Kompakt M 19 (bisher: BGI 563)
Abschnitt 2.7 – Sicherheitsmaßnahmen vor und während der Feuerarbeiten
Ist die Brand- oder Explosionsgefahr nach gründlicher Prüfung nicht völlig auszuschließen, so sind die folgenden Maßnahmen durchzuführen:
Freimachen der Arbeitsstelle
Bewegliche brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche Stoffe, auch Staub und Abfälle, aus der Umgebung der Arbeitsstelle entfernen.
Abdecken
Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk, Holzwände, -böden und -türen, Isolierungen aus Holz, Torfmull u.a. mit nicht entflammbaren Schutzbelägen wie Blechtafeln, asbestfreien Brandschutzplatten, -matten oder -decken oder mit feuchtem Sand abdecken (Titelfoto). Werden zur Abdeckung Blechtafeln verwendet, so dürfen diese wegen der Hitzeübertragung nicht anliegen.
Abdichten
Abdichten von Decken- und Wanddurchbrüchen, Fugen und Ritzen, Kabelschächten und Kanälen, Rohrenden, Müll- und Papierschächten mit Lehm, Gips, feuchter Erde u.a. (Bild 2). Zum Abdichten dürfen keine Zementsäcke oder sonstige brennbare Stoffe verwendet werden.
Brandwache
Während der Arbeiten eine Person als Brandwache bereitstellen mit Löschgeräten (Bild 3). Die neben bzw. über oder unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sind während der Arbeiten laufend auf Entstehungsbrände zu beobachten. Zu diesem Zweck müssen Aufsichtspersonen und Brandwachen über sämtliche Schlüssel zu diesen Räumen verfügen.

Bild 2: Schweißperlen, die durch ungeschützte Deckendurchbrüche fallen, können Brände verursachen.

Bild 3: Schweißer mit Schutzbrille und Schutzhandschuhen beim autogenen Schweißen. Ein zweiter Mann steht mit Löschgeräten als Brandwache einsatzbereit. Brennbare Gegenstände, die nicht aus dem Umkreis der Schweißstelle entfernt werden konnten, sind durch Blechtafeln gegen Flammen, Funken und glühende Metallteilchen geschützt.
Schweißgeräte u.ä.
Beim Ablegen von in Betrieb genommenen Schweiß- und Schneidbrennern oder beim Abstellen von Lötlampen ist auf die offene Flamme besonders zu achten. Die benutzten Schweißgeräte sind nach Arbeitsschluss aus den Arbeitsräumen zu entfernen.