
Abschnitt 2.5
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)
Abschnitt 2.5 – 2.5 Sicherheitsbeauftragte
Die Sicherheitsbeauftragten haben die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu unterstützen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten aufmerksam zu machen. Dies gilt auch für den betrieblichen Brandschutz.