
Abschnitt 5
Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (bisher: BGI 560)
Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (bisher: BGI 560)
Abschnitt 5 – 5. Der Verbrennungsvorgang
Das Feuer - die erwünschte Verbrennung - und der Brand - die unerwünschte Verbrennung - sind in vielen Einzelstufen ablaufende chemische Vorgänge, in denen sich der brennbare Stoff mit Sauerstoff verbindet und dabei Wärme abgibt.
Um derartige Vorgänge einzuleiten, bedarf es einer Zündquelle mit ausreichender Energie.
Um einen Brand zu verhindern, muss dafür gesorgt werden, dass
ein "brennbarer" Stoff und/oder
Sauerstoff und/oder
eine Zündquelle mit ausreichender Energie und/oder
ein zündfähiges Gemisch
nicht vorhanden sind.

Bild 5-1: Voraussetzungen für Verbrennungsvorgänge