
Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (bisher: BGI 560)
Abschnitt 10.2 – 10.2 Sicherheitsbeleuchtung
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören auch Planung und Installation einer Sicherheitsbeleuchtung. Sicherheitsbeleuchtung ist nach der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und der Arbeitsstättenverordnung eine Notbeleuchtung, die:
bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung Rettungswege, Räume und Arbeitsplätze während der betrieblich erforderlichen Zeiten mit einer vorgegebenen Mindestbeleuchtungsstärke beleuchtet
rechtzeitig wirksam wird
Einzelheiten für die Planung und Installation der Sicherheitsbeleuchtung können DIN VDE 0108 "Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen sowie von Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten" und DIN EN 1838 "Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Notbeleuchtung" entnommen werden.

Bild 10-3: Notlichtsystem als Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten