
Abschnitt 8
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)
Abschnitt 8 – 8 Technischer Brandschutz
Bricht ein Brand aus, beginnt der Wettlauf mit der Zeit. Automatische Brandschutzeinrichtungen sind den manuellen vorzuziehen. Sie automatisieren Vorgänge und beschleunigen so die notwendigen Maßnahmen im Brandfall wie z. B.:
Branderkennung
Alarmierung und Evakuierung gefährdeter Personen
Alarmierung der Einsatzkräfte
Bekämpfung von Entstehungsbränden
Aktivierung sonstiger Brandschutzanlagen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)