DGUV Information 205-001 - Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Informa...

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Abschnitt 8, 8 Technischer Brandschutz
Abschnitt 8
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)
Titel: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 205-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8 – 8 Technischer Brandschutz

Bricht ein Brand aus, beginnt der Wettlauf mit der Zeit. Automatische Brandschutzeinrichtungen sind den manuellen vorzuziehen. Sie automatisieren Vorgänge und beschleunigen so die notwendigen Maßnahmen im Brandfall wie z. B.:

  • Branderkennung

  • Alarmierung und Evakuierung gefährdeter Personen

  • Alarmierung der Einsatzkräfte

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden

  • Aktivierung sonstiger Brandschutzanlagen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)