Die Vorbehandlung der Werkstücke ist von großer Bedeutung für eine optimal lackierte Oberfläche. Je nach Werkstückmaterial (Holz, Eisen, Stahl, Aluminium, Kunststoff, Beton, Stein, Putze), Verschmutzungsgrad und Stückzahl der zu bearbeitenden Werkstücke ist die Auswahl der Vorbehandlungsverfahren zu treffen.
Zur Vorbehandlung der Werkstücke werden hauptsächlich Wasser und Reiniger (siehe Tabelle 4) oder Strahltechniken eingesetzt.
Abb. 13
Waschautomat für wässrige Lösungen
Abb. 14
Reinigung mit Tuch und Lösemittel
Abb. 15
Anschleifen von Werkstücken
Abb. 16
Reinigung mit festem Strahlgut
3.1.1 Gefährdungen
Gefährdungen bei den jeweiligen Verfahren sind durch das Werkstück selbst und die daraus freigesetzten Partikel, das Reinigungsmedium, das Arbeitsverfahren (automatisiert, manuell, Druckstrahl etc.) und die Umgebung des Arbeitsplatzes zu erwarten.
In Tabelle 7 sind gängige Vorbehandlungsverfahren und daraus folgende typische Gefährdungen aufgeführt. Gefährdungen durch automatisierte Verfahren (z. B. durch Roboter, Fördertechnik etc.) sind zusätzlich zu betrachten.
Tabelle 7
Gefährdungen bei der Vorbehandlung
Verfahren | Gefährdungen |
Schleifen |
Allgemein | Kontakt mit der Schleifscheibe oder dem Schleifkörper Lärm Hand-Arm-Vibration Schnittgefahr an scharfen Kanten Sich wiederholende Handbewegungen beim Handschleifen |
Trockenschleifen | Staubbelastung In Abhängigkeit von der Oberfläche des Werkstücks zusätzliche Gefahrstoffe im Staub z. B.: Bleimennige: akut toxisch, reproduktionstoxisch (fruchtschädigend) Chrom-VI-Verbindungen: krebserzeugend Hartholzstaub: krebserzeugend
Zünden entzündbarer Stäube wie Holz-, Lack- oder Leichtmetallstaub, z. B. durch Funkenflug oder offene Flammen (Zigarette) Schleiffunken |
Nassschleifen | Rutschgefahr durch feuchte Fußböden Hautgefährdung durch Feuchtarbeit Beim Schleifen von Aluminium ist in den Auffangbehältern die Bildung von Wasserstoff möglich. |
Strahlen |
Strahlen mit festem Strahlgut | Lärm Verletzungsgefahr durch Druckstrahl Rutschgefahr Staubbelastung In Abhängigkeit von der Oberfläche des Werkstücks zusätzliche Gefahrstoffe im Staub z. B.: Bleimennige: akut toxisch, reproduktionstoxisch (fruchtschädigend) Chrom-VI-Verbindungen: krebserzeugend
Brand- und Explosionsgefährdungen beim Strahlen von Aluminiumwerkstücken, bei anderen Werkstücken in Abhängigkeit vom Werkstoff |
Trockeneisstrahlen | |
Hochdruckreinigungsgeräte | |
Reinigen und Entfetten |
Wässrige Reiniger | Verätzen durch Reinigerkonzentrat Reizwirkung auf Haut, Augen und Atemwege Entfetten der Haut beim Einsatz von alkalischen Reinigern Verbrühen |
Lösemittelhaltige Reiniger | Hautentfettende Wirkung Atemwegsreizung Übelkeit, Schwindelgefühl, Benommenheit Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe oder Treibgase in Spraydosen und Zündquellen, z. B. Funken (elektrische Geräte), elektrostatische Entladung oder offene Flammen (Zigarette) |
Entschichten |
Ablaugen | |
Abbeizen | Reizwirkung auf Haut, Augen und Atemwege Übelkeit, Schwindelgefühl, Benommenheit Hautentfettende Wirkung Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe |
Spachteln |
| |
3.1.2 Schutzmaßnahmen
3.1.2.1 Schleifen
3.1.2.1.1
Trockenschleifen mit Maschine
Tabelle 8
Schutzmaßnahmen beim Trockenschleifen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
Geräte mit integrierter Absaugung verwenden. Bei Bedarf eine zusätzliche Absaugung verwenden. Schwingungsarme Schleifgeräte verwenden. | Das Absauggerät und Geräte mit integrierter Absaugung müssen für entzündbare Stäube zugelassen sein. Luftrückführung in die Arbeitsräume ist in der Regel nicht zulässig, wenn krebserzeugende Gefahrstoffe vorliegen, z. B. Chrom-VI-Verbindungen oder Hartholzstäube. Ausnahmen siehe TRGS 560 "Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" und GefStoffV § 10. |
Organisatorische |
Raum mit Industriestaubsauger reinigen. Abgelagerte Schleifstäube aufsaugen. Nicht mit Druckluft abblasen. | Bei Brand- und Explosionsgefährdungen: |
Persönliche |
| |
Beim Schleifen von Aluminium ist zusätzlich die DGUV Regel 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeidung von Staubbränden und Staubexplosionen" zu beachten.
Abb. 17
Schleifen mit Absaugung
Abb. 18
Schleifen von legiertem Metall
3.1.2.1.2
Nassschleifen mit Maschine
Tabelle 9
Schutzmaßnahmen beim Nassschleifen mit Maschine
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
Keine | |
Technische |
| |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
| |
3.1.2.1.3
Handschleifen/Karosseriefeilen
Das Handschleifen kann sowohl nass als auch trocken erfolgen. Obwohl hierbei weniger Gefahren entstehen als beim Schleifen mit Maschinen, müssen ebenfalls Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Abb. 19
Handschleifen
Tabelle 10
Schutzmaßnahmen beim Handschleifen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
Nassschleifen Schleifen mit Maschine | |
Technische |
| |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
Atemschutzmaske mit Partikelfilter P2 oder P3 benutzen. Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen. Schutzhandschuhe oder Hautschutz benutzen. | |
3.1.2.2 Strahlen
3.1.2.2.1
Strahlen mit festem Strahlmittel
Tabelle 11
Schutzmaßnahmen beim Strahlen mit festem Strahlmittel
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
| |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
Allgemein: Bei Arbeiten in einer Strahlkabine oder im Freien: Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten benutzen. Augenschutz benutzen. Schulter und Körper bedeckende Prallschutzkleidung benutzen. Schutzhandschuhe benutzen. Schutzschuhe benutzen. | |
Der Einsatz von Quarzsand als Strahlmittel ist heute grundsätzlich verboten, da er nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" als krebserzeugend eingestuft ist ("Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt sind").
Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 100-500 und 100-501 im Kapitel 2.24 "Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)" und im VDMA 24388 "Strahltechnik -Brand- und Explosionsschutz".
3.1.2.2.2
Manuelles Trockeneisstrahlen
Tabelle 12
Schutzmaßnahmen beim manuellen Trockeneisstrahlen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
| |
Organisatorische |
Gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen) Mit Absperrband und Warnhinweisen auf CO2-Strahlarbeiten kennzeichnen. Lärmreduzierende Maßnahmen, wie Schallschutzmatten, verwenden. | |
Persönliche |
Schutzhandschuhe benutzen, um Erfrierungen zu verhindern. Prallschutzkleidung inkl. Augenschutz oder Visier benutzen. Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen. Schutzschuhe benutzen. | Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen. CO2-Gaswarngerät benutzen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät bei z. B. Überschreitung der CO2- oder Staubgrenzen benutzen. |
Weitere Informationen siehe VDMA 24389 "Strahltechnik - Anlagen für Trockeneisstrahlen Sicherheitsanforderungen"
3.1.2.2.3
Manuelle Hochdruckreinigungsgeräte (Flüssigkeitsstrahler)
Abb. 20
Reinigung mit einem manuellen Hochdruckreiniger
Tabelle 13
Schutzmaßnahmen beim manuellen Hochdruckreinigen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
| |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
Schutzschuhe S4 benutzen. Flüssigkeitsabweisende Schürze benutzen. Augenschutz benutzen. Schutzhandschuhe benutzen. Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen. | Flüssigkeitsabweisenden (Chemikalien-) Schutzanzug benutzen. Bei Arbeiten mit Geräten mit hohem Flüssigkeitsdruck Gamaschen benutzen. Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen. |
3.1.2.3 Reinigen und Entfetten
3.1.2.3.1
Reinigung mit wässrigen Reinigungsflüssigkeiten
Abb. 21
Reinigen und Entfetten
Tabelle 14
Schutzmaßnahmen beim Reinigen mit wässrigen Reinigungsflüssigkeiten
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
Keine | |
Organisatorische |
Gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen) Gefäße nicht offen stehen lassen. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gegenüber der Reinigungsflüssigkeit beständige Behälter verwenden. Fußboden rutschhemmend gestalten. | Arbeitsplatz/Arbeitsmittel regelmäßig reinigen. Wenn Reinigungsflüssigkeit in andere Gebinde umgefüllt wird, vereinfachte Kennzeichnung der Gefahrstoffe anbringen. |
Persönliche Schutzausrüstung |
| Beim Ansetzen wassergemischter Reiniger, z. B. beim Anmischen mit Ätznatron oder beim Nachdosieren von Bioziden, Gesichtsschutz benutzen. Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geeigneten Atemschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz benutzen. Bei Gefährdung durch Verspritzen oder Lachenbildung: |
Weitere Informationen siehe DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten".
3.1.2.3.2
Reinigung mit nichtwässrigen Reinigungsflüssigkeiten und Lösemitteln
Tabelle 15
Schutzmaßnahmen beim Reinigen mit nichtwässrigen Reinigungsflüssigkeiten und Lösemitteln
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
| Bei Brand- und Explosionsgefährdungen: Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden, z. B. durch Substitution oder durch technische Lüftung. Entstehende Lösemitteldämpfe von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Explosionsschutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden! Arbeitsplatz abgrenzen. Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen berücksichtigen. |
Organisatorische |
Offene Gefäße verschließen. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Fußboden rutschhemmend gestalten. Ausschließlich metallische Behälter für Reinigungsflüssigkeiten verwenden. | Arbeitsplatz/Arbeitsmittel regelmäßig reinigen. Wenn Reinigungsflüssigkeit in andere Gebinde umgefüllt wird, vereinfachte Kennzeichnung der Gefahrstoffe anbringen. |
Persönliche |
Bei Spritzgefahr Augenschutz benutzen. Ableitfähige und gegenüber dem Reiniger beständige Chemikalienschutzhandschuhe nach EN 374 benutzen. Ableitfähige, gegen Reiniger undurchlässige Schutzschuhe benutzen. | Beim Nachdosieren Gesichtsschutz benutzen. Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geeigneten Atemschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz benutzen. Bei Gefährdung durch Verspritzen für Reiniger undurchlässige und gegen Reiniger beständige Schürzen oder Schutzkleidung benutzen. |
Weitere Informationen siehe DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten".
3.1.2.4 Entschichten
3.1.2.4.1
Ablaugen
Tabelle 16
Schutzmaßnahmen beim Ablaugen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
Keine | |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
| |
3.1.2.4.2
Abbeizen
Tabelle 17
Schutzmaßnahmen beim Abbeizen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
| |
Technische |
| Bei Brand- und Explosionsgefährdungen: Entstehende Lösemitteldämpfe sind von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Explosionsschutz) fernzuhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden! Arbeitsplatz abgrenzen. Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen berücksichtigen. |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
Augenschutz benutzen. Ableitfähige Schutzschuhe benutzen. Schutzhandschuhe benutzen. Arbeitskleidung benutzen. Atemschutz: Empfohlen A2-Maske Bei Spritzverfahren A2-P2 benutzen. | |
3.1.2.5 Spachteln
Tabelle 18
Schutzmaßnahmen beim Spachteln
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
Substitution |
Wenn möglich, Produkte mit geringerer Gefährdung verwenden. Beispiele: Wasserbasierte Produkte statt lösemittelhaltiger Produkte Nichtentzündbare Produkte mit einem Flammpunkt > 60 °C Nichtsensibilisierende Produkte | |
Technische |
Keine | Bei unzureichender Lüftung, z. B. in engen Räumen: Absaugung oder technische Belüftung verwenden. Bei größeren Mengen von Mehrkomponentenspachteln automatische Mischanlagen verwenden. |
Organisatorische |
| |
Persönliche |
| |