DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen (DGUV Information 209-008)

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Abschnitt 11, 11 Verriegelte trennende Schutzeinrichtung (VT...
Abschnitt 11
Einrichten von Pressen (DGUV Information 209-008)
Titel: Einrichten von Pressen (DGUV Information 209-008)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-008
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 11 – 11 Verriegelte trennende Schutzeinrichtung (VTSE) | Bewegliche Verkleidungen oder Verdeckungen (BV)

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Abb. 23
VTSE/BV an mechanischer Presse

VTSE/BV (z. B. schwenkbare "Schutzverkleidungen", "Schutzbleche", "Schutzgitter", Hubtore etc.) sind trennende Schutzeinrichtungen mit einer Verriegelungseinrichtung über Endschalter.

VTSE/BV (ohne die Funktionsweise oder ohne alle Überwachungen einer beweglichen Abschirmung)

string sind an funktional sicheren und an funktional unsicheren Pressen einsetzbar
string haben fangende Wirkung
string schützen weitere Personen außer den beim Einrichten berücksichtigten Bedienpersonen (es sei denn, die weiteren Personen halten sich dahinter auf )
string sichern den Werkzeugeinbauraum je nach Ausführung oder Einbauort zulässigerweise auch von den Nicht-Bedienseiten ab

(Legende: string Ist nicht erfüllt string Ist erfüllt).

Für die mechanische Ausführung von VTSE/BV gilt die DIN EN ISO 14120.

Um bei Tragmittel-Versagen den Absturz zu verhindern, müssen schwere kraftbetriebene BV/VTSE (Hubtore) - abgesehen von Sonderfällen - mit Fangvorrichtungen ausgestattet sein.

Gegen Über-/Unter-/Um-Durchgreifen müssen Sicherheitsabstände nach DIN EN ISO 13857 eingehalten werden [Ausnahme: Schutzsegmente in Hubtoren, siehe Abschnitt 21.3 "Bedienseitige Absicherung von größeren Kalt-Pressenautomaten (Besonderheiten)"].

Damit BV/VTSE beim Pressen-Betrieb nicht geöffnet bleiben, muss das Öffnen einer BV/VTSE zum Stillsetzen der Pressenbewegung führen. Außer wenn bei geöffneter/geöffneten BV/VTSE ersatzweise Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind (z. B. nach Umstellen auf "Einrichten") darf das Pressen-Ingangsetzen bei geöffneten BV/VTSE nicht möglich sein.

Bei nicht jederzeit unterbrechbarer Pressen-Bewegungen müssen BV/VTSE eine Zuhaltung haben.

Wenn man sie hintertreten kann, zum Beispiel Zugangstüren, benötigen VTSE BV einen (Einzel-) Quittiertaster.

Das Steuern mit VTSE/BV ist bei größeren Pressen mit

  • maximaler Hublänge größer 600 mm oder

  • Tischtiefe größer 1000 mm

nicht (mehr) zulässig (Ausnahme: Die VTSE/BV werden mit Tippschalter zugefahren).

Sichtprüfung von VTSE/BV:

  • Sind keine Beschädigungen/unzulässigen Veränderungen/Manipulationen erkennbar?

  • Sind nicht benötigte Öffnungen in Hubtoren mit Schutzsegmenten verschlossen?

Sichtprüfung der Werkzeugbefestigung:

  • Sind das Ober- und Unterwerkzeug nach Angabe der Pressenherstellfirma befestigt?

  • Wenn vorhanden: Befinden sich die Distanzstücke nicht mehr im Pressenwerkzeug?

Wirkungskontrolle:

  • Lässt sich die Presse nur in Gang setzen, wenn die VTSE/BV ganz geschlossen ist?

  • Wird die VTSE/BV bis zum Pressen-Stillstand zugehalten oder führt das Öffnen der (nicht zugehaltenen) VTSE/BV zum Stoppen der Pressen-Schließbewegung?

Check der Pressen-Einstellungen:

  • Ist bei variablem Hub die Hublänge korrekt eingestellt?

  • Ist die Hublage korrekt eingestellt (Exzenter- und verwandte Pressen)?

  • Ist die Presskraft korrekt eingestellt (hydraulische Pressen)?

  • Ist die Schlagenergie korrekt eingestellt Spindelpressen)?

  • Maschinenspezifisches

Ist der Wahlschalter (Abschließen!) oder das Betriebsarten-Auswahlsystem (Abschließen oder Passwort-Schützen!) dem allgemeinen Zugriff entzogen?

Bei Mängelfeststellungen darf die Maschine oder Anlage nicht für die Produktion freigegeben werden!