
Einrichten von Pressen (DGUV Information 209-008)
Abschnitt 11 – 11 Verriegelte trennende Schutzeinrichtung (VTSE) | Bewegliche Verkleidungen oder Verdeckungen (BV)

Abb. 23
VTSE/BV an mechanischer Presse
VTSE/BV (z. B. schwenkbare "Schutzverkleidungen", "Schutzbleche", "Schutzgitter", Hubtore etc.) sind trennende Schutzeinrichtungen mit einer Verriegelungseinrichtung über Endschalter.
VTSE/BV (ohne die Funktionsweise oder ohne alle Überwachungen einer beweglichen Abschirmung)
![]() | sind an funktional sicheren und an funktional unsicheren Pressen einsetzbar |
![]() | haben fangende Wirkung |
![]() | schützen weitere Personen außer den beim Einrichten berücksichtigten Bedienpersonen (es sei denn, die weiteren Personen halten sich dahinter auf ) |
![]() | sichern den Werkzeugeinbauraum je nach Ausführung oder Einbauort zulässigerweise auch von den Nicht-Bedienseiten ab |
(Legende: Ist nicht erfüllt
Ist erfüllt).
Für die mechanische Ausführung von VTSE/BV gilt die DIN EN ISO 14120.
Um bei Tragmittel-Versagen den Absturz zu verhindern, müssen schwere kraftbetriebene BV/VTSE (Hubtore) - abgesehen von Sonderfällen - mit Fangvorrichtungen ausgestattet sein.
Gegen Über-/Unter-/Um-Durchgreifen müssen Sicherheitsabstände nach DIN EN ISO 13857 eingehalten werden [Ausnahme: Schutzsegmente in Hubtoren, siehe Abschnitt 21.3 "Bedienseitige Absicherung von größeren Kalt-Pressenautomaten (Besonderheiten)"].
Damit BV/VTSE beim Pressen-Betrieb nicht geöffnet bleiben, muss das Öffnen einer BV/VTSE zum Stillsetzen der Pressenbewegung führen. Außer wenn bei geöffneter/geöffneten BV/VTSE ersatzweise Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind (z. B. nach Umstellen auf "Einrichten") darf das Pressen-Ingangsetzen bei geöffneten BV/VTSE nicht möglich sein.
Bei nicht jederzeit unterbrechbarer Pressen-Bewegungen müssen BV/VTSE eine Zuhaltung haben.
Wenn man sie hintertreten kann, zum Beispiel Zugangstüren, benötigen VTSE BV einen (Einzel-) Quittiertaster.
Das Steuern mit VTSE/BV ist bei größeren Pressen mit
maximaler Hublänge größer 600 mm oder
Tischtiefe größer 1000 mm
nicht (mehr) zulässig (Ausnahme: Die VTSE/BV werden mit Tippschalter zugefahren).
Sichtprüfung von VTSE/BV:
Sind keine Beschädigungen/unzulässigen Veränderungen/Manipulationen erkennbar?
Sind nicht benötigte Öffnungen in Hubtoren mit Schutzsegmenten verschlossen?
Sichtprüfung der Werkzeugbefestigung:
Sind das Ober- und Unterwerkzeug nach Angabe der Pressenherstellfirma befestigt?
Wenn vorhanden: Befinden sich die Distanzstücke nicht mehr im Pressenwerkzeug?
Wirkungskontrolle:
Lässt sich die Presse nur in Gang setzen, wenn die VTSE/BV ganz geschlossen ist?
Wird die VTSE/BV bis zum Pressen-Stillstand zugehalten oder führt das Öffnen der (nicht zugehaltenen) VTSE/BV zum Stoppen der Pressen-Schließbewegung?
Check der Pressen-Einstellungen:
Ist bei variablem Hub die Hublänge korrekt eingestellt?
Ist die Hublage korrekt eingestellt (Exzenter- und verwandte Pressen)?
Ist die Presskraft korrekt eingestellt (hydraulische Pressen)?
Ist die Schlagenergie korrekt eingestellt Spindelpressen)?
Maschinenspezifisches
Ist der Wahlschalter (Abschließen!) oder das Betriebsarten-Auswahlsystem (Abschließen oder Passwort-Schützen!) dem allgemeinen Zugriff entzogen? Bei Mängelfeststellungen darf die Maschine oder Anlage nicht für die Produktion freigegeben werden! |