DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte (bisher: BGI 548)

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Abschnitt 3, 3. Schutz gegen elektrischen Schlag
Abschnitt 3
Elektrofachkräfte (bisher: BGI 548)
Titel: Elektrofachkräfte (bisher: BGI 548)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-002
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3 – 3. Schutz gegen elektrischen Schlag

Der Schutz von Personen, Nutztieren und Sachen gegen elektrischen Schlag muss nach DIN VDE 0100-410 durch die gleichzeitige Anwendung folgender Schutzmaßnahmen sichergestellt werden:

  • Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren), z. B. Abdeckungen, Umhüllungen

  • Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren), z. B. Überstromschutzeinrichtung

  • zusätzlicher Schutz, z. B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCDs)

Dies kann durch das Betriebsmittel selbst erreicht werden oder durch die Anwendung der Schutzmaßnahme beim Errichten oder auch durch eine Kombination von beiden.

Die Auswahl der Schutzmaßnahmen richtet sich nach den Betriebsbedingungen.