DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte (bisher: BGI 548)

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Abschnitt 2.3, 2.3 Sekundärwirkungen des elektrischen Strome...
Abschnitt 2.3
Elektrofachkräfte (bisher: BGI 548)
Titel: Elektrofachkräfte (bisher: BGI 548)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-002
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.3 – 2.3 Sekundärwirkungen des elektrischen Stromes

Eine elektrische Durchströmung kann dem Menschen auch indirekt schaden, wenn er beispielsweise durch einen elektrischen Schlag unkontrollierte Bewegungen ausführt oder sein Gleichgewicht verliert und stürzt. Sturzunfälle können schwerwiegende Folgen haben.