DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

Auch bei einem Fehler, bei dem Größe und Dauer der auftretenden Berührungsspannung eine gefährliche physiologische Wirkung bei Personen verursachen kann, muss der Schutz gegen elektrischen Schlag sichergestellt werden. Die dauernd zulässige Berührungsspannung darf 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung nicht überschreiten.

Die Abschaltzeit darf je nach Anwendungsfall 0,1 - 5s betragen.

Als Schutzmaßnahmen gelten:

  • Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung (Bild 3-1)

  • Schutz durch Verwendung von Betriebsmitteln mit doppelter oder verstärkter Isolierung

  • Schutz durch Schutztrennung

Die automatische Abschaltung der Stromversorgung soll im Fehlerfall das Bestehenbleiben einer gefährlichen Berührungsspannung nach Größe und Dauer begrenzen. Die Schutzmaßnahme erfordert eine Koordination der Art der Erdverbindung und der Eigenschaften von Schutzleitern und Schutzeinrichtungen. Die Körper müssen so an den Schutzleiter angeschlossen werden, wie es das Verteilungssystem verlangt.

Der Schutz durch Verwendung von Betriebsmitteln mit doppelter oder verstärkter Isolierung (Schutzisolierung) soll verhindern, dass eine gefährliche Berührungsspannung an berührbaren Teilen eines elektrischen Betriebsmittels durch eine fehlerhafte Basisisolierung auftreten kann. Diese Betriebsmittel sind mit einem Doppelquadratccc_1514_08.jpggekennzeichnet.

Der Schutz durch Schutztrennung soll in einem einzelnen Stromkreis Gefahren bei der Berührung von Körpern verhindern, die durch eine fehlerhafte Basisisolierung unter Spannung gesetzt werden können. Einzelheiten zu den Schutzmaßnahmen können DIN VDE 0100-410 entnommen werden.