
Gabelstapler (DGUV Information 208-004)
Abschnitt 7.4 – 7.4 Abstellen von Gabelstaplern
Gabelstapler dürfen nur an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden (Bild 7-3 auf Seite 28). Bei kurzen Arbeitspausen sind Gabelstapler so zu parken, dass andere Verkehrsteilnehmer oder Mitarbeiter nicht behindert werden.
Merkregeln:
Verkehrswege oder Notausgänge nicht verstellen
Gabelzinken auf den Boden absenken
Mast so weit nach vorn neigen, dass die Ketten zugentlastet sind
Antrieb stillsetzen
Feststellbremse anziehen, im Gefälle zusätzlich Vorlegeklötze verwenden
Schlüssel abziehen

Bild 7-1: Gabelstapler erst verlassen, wenn Antrieb stillgesetzt und Schlüssel abgezogen ist

Bild 7-2: Durch Anziehen der Feststellbremse wird der Gabelstapler gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert

Bild 7-3: Gabelstapler nur an dem dafür vorgesehenen Platz abstellen