DGUV Information 208-003 - Steh-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-003)

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Abschnitt 6, 6 Umgebungsbedingungen
Abschnitt 6
Steh-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-003)
Titel: Steh-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-003)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-003
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – 6 Umgebungsbedingungen

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Für weitere Informationen siehe
· DGUV Information 207-002 "Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen".
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Bei der Beschäftigung, insbesondere von Personen mit körperlicher Behinderung, ist individuell zu klären, ob sämtliche Mindestvorgaben, wie z. B. Beleuchtungswerte, nach Arbeitsstättenrecht ausreichen oder zusätzliche Maßnahmen zu berücksichtigen sind.

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Abb. 11
Wichtige und grundlegende Regelungen zu den Umgebungsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen finden Sie in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).