
Abschnitt 6
Steh-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-003)
Steh-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-003)
Abschnitt 6 – 6 Umgebungsbedingungen
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Für weitere Informationen siehe | |
· | DGUV Information 207-002 "Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen". |
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Bei der Beschäftigung, insbesondere von Personen mit körperlicher Behinderung, ist individuell zu klären, ob sämtliche Mindestvorgaben, wie z. B. Beleuchtungswerte, nach Arbeitsstättenrecht ausreichen oder zusätzliche Maßnahmen zu berücksichtigen sind.

Abb. 11
Wichtige und grundlegende Regelungen zu den Umgebungsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen finden Sie in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).