DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-002)

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Abschnitt 5, 5 Arbeitsmittel am Kassentisch
Abschnitt 5
Sitz-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-002)
Titel: Sitz-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-002)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-002
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5 – 5 Arbeitsmittel am Kassentisch

Alle Geräte, die Sie an der Kasse nutzen, müssen regelmäßig kontrolliert und je nach Arbeitsmittel geprüft werden. Hinweise zu Instandhaltungsmaßnahmen der Arbeitsmittel (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) finden Sie in den Dokumenten des Herstellers, z. B. in der Betriebsanleitung oder einem Produktdatenblatt.

Optimieren Sie die Anordnung von Arbeitsmitteln im Kassenbereich je nach Häufigkeit der Benutzung.

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Abb. 6
Häufig genutzte Geräte, wie z. B. Scanner oder Geldlade sollten besonderes leicht erreichbar sein.