
Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (bisher: BGI 528)
Abschnitt 3 – 3. Verpflichtung des Vorgesetzten
Abhängig von der Betriebsgröße oder aus anderen Gründen ist es möglich, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden nicht mehr allein nachkommen kann. Er muss deshalb notwendigerweise geeignete Personen als betriebliche Führungskräfte bestellen. An seiner Stelle übernehmen sie in eigener Verantwortung Pflichten des Unternehmers. Vorgesetzte ohne Verantwortung gibt es nicht. Wer es ablehnt Verantwortung zu tragen, kann nicht Vorgesetzter sein.
Wichtig ist, dass Führungskräften eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis eingeräumt wird. Nur wenn sie in diesem Rahmen selbstständig und mit verbindlicher Wirkung für den Unternehmer handeln können, entlasten sie ihn tatsächlich und rechtlich.
Die Bestellung von Führungskräften ist abhängig von Art und Größe des Unternehmens und muss vom Unternehmer ausgehen. Sie wird in der Regel nach Sachgesichtspunkten vorgenommen, z. B. für den Bereich Fertigung, Instandhaltung, Verwaltung oder nach räumlichen Aspekten, z. B. für Werk I, Werk II.
Die Bestellung kann auch nur vorübergehend, für einen begrenzten Zeitraum oder für einen Auftrag erfolgen.
Entscheidend ist, dass stets eine lückenlose Verteilung der Verantwortungsbereiche sowie eine verbindliche und eindeutig Abgrenzung der Zuständigkeit erfolgt.
Dann wird ein Umgehen der Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz unmöglich und eine Überschneidung der Kompetenzbereiche mit den sich daraus ergebenen Reibungsverlusten und Gefährdungen vermieden.
Führungskräfte sind schon aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnis die zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zu treffen.
Sie haben auch dafür zu sorgen, dass ihre Maßnahmen und Anordnungen befolgt werden. Dennoch wird empfohlen, diese vertragliche Pflichtenübertragung gesondert schriftlich zu bestätigen (Bild 3-1 auf den Seiten 12 und 13).
Durch diese Maßnahme wird von den Vorgesetzten nochmals unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie nicht nur für einen geordneten Arbeits- und Produktionsablauf in ihrem Bereich, sondern auch für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind.
Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, § 13 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" [BGV A1]) | |||
Frau/Herr ................................................................................................................................................................................................... | |||
werden für den Betrieb/die Abteilung * ........................................................................................................................................................ | |||
der Firma ................................................................................................................................................................................................... (Name der Firma) | |||
.................................................................................................................................................................................................................. (Anschrift der Firma) | |||
die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung | |||
soweit ein Betrag von Euro ....................................... nicht überschritten wird. | |||
Dazu gehören insbesondere: | |||
......................................, Ort | ...................................... Datum | ||
............................................................... Unterschrift des Unternehmers | ............................................................. Unterschrift der beauftragten Person | ||
* Nichtzutreffendes streichen. | |||
Rückseite beachten! |
Bild 3-1 (Vorderseite): Muster für die Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß § 13 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"
§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SBG VII)
§ 13 BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen. |
Bild 3-1 (Rückseite): Muster für die Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß § 13 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"
Der Unternehmer kommt gleichzeitig seiner Organisationsverpflichtung nach und schafft klare und übersichtliche Verhältnisse. Darüber hinaus hat die schriftliche Festlegung Beweischarakter für alle Beteiligten.
Die Möglichkeit, Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz wahrzunehmen, hängt von der Anzahl der dem Vorgesetzten direkt unterstellten Mitarbeiter ab.
Ein Verhältnis von 1:3 bis 1:25 ist empfehlenswert.
Improvisationen sind möglichst zu vermeiden, denn je mehr Improvisationen bei der Erfüllung der Aufgaben notwendig sind, desto längere Zeit ist für die Arbeitsorganisation und Unterweisung erforderlich.