
DGUV Information 208-001 - Ladebrücken (bisher: BGI 520)
Ladebrücken
(bisher: BGI 520)
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2010

Mit Ladebrücken, dazu gehören auch Ladebleche, werden Abstände zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen.
Ladebrücken können ortsveränderlich oder ortsfest sowie handbetätigt oder kraftbetrieben ausgeführt sein. Ortsveränderlich sind z.B. Ladebleche, ortsfest z.B. an der Rampenkante klappbar angebrachte Ladebrücken.