DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV...

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Abschnitt 9.2, 9.2 Werkzeug
Abschnitt 9.2
Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)
Titel: Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 9.2 – 9.2 Werkzeug

Für die sichere Durchführung der Arbeiten ist einwandfreies Werkzeug erforderlich. Schraubendreher und -schlüssel müssen zu den Schrauben und Muttern passen. Meißel sind stets rechtzeitig von Grat zu befreien. Hammerkopf und -stiel müssen gut miteinander verkeilt sein.

Auch die Ordnung am Arbeitsplatz und in der Werkzeugtasche oder im Werkzeugkasten ist für die Arbeitssicherheit wichtig. Immer wieder kommt es zu Quetschungen, Schnitt- oder Stichverletzungen, weil Werkzeug schlecht sortiert aufbewahrt wird.

Schraubendreher, Meißel, offene Messer usw. solten nicht in den Taschen des Arbeitsanzugs verwahrt werden, wo sie zu schweren Verletzungen führen können.