
Abschnitt 1.5
Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung (bisher: BGI 5135)
Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung (bisher: BGI 5135)
Abschnitt 1.5 – 5 Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Die Beurteilung der Gefährdungen und das Festlegen geeigneter Maßnahmen muss der Unternehmer durchführen. Dabei kann er sich durch geeignete Personen unterstützen bzw. beraten lassen. Diese Personen können beispielsweise sein:
Führungskräfte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsärzte
weitere Spezialisten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundsätzlich bietet es sich an, ein Team aus Vertretern dieses Personenkreises und einem Mitarbeitervertreter (z.B. aus dem Betriebsrat) zu bilden.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Unternehmer.