
Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung (bisher: BGI 5135)
Abschnitt 1.4 – 4 Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wird als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt und regelmäßig, insbesondere bei folgenden Anlässen überprüft:
bei Änderung von relevanten Vorschriften, Normen oder Richtlinien
bei Neubau oder Umbau von Betriebsanlagen und Einrichtungen
wenn die Nutzung der Einrichtungen oder der Betriebsanlagen wesentlich geändert wird
vor der Anschaffung oder Umrüstung von Arbeitsmitteln (z.B. Werkzeugen oder Maschinen)
bei Einführung von neuen Arbeitsstoffen (z.B. Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen)
bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Mitarbeiterstruktur
nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen
bei Verdacht auf eine Berufskrankheit oder eine arbeitsbedingte Erkrankung