
Abschnitt 3.2
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Abschnitt 3.2 – Meldeeinrichtungen
Stellen Sie sicher, dass eine funktionsfähige Meldeeinrichtung auf der Baustelle vorhanden ist. Bei der Verwendung von Mobiltelefonen wird die Notrufnummer 112 europaweit mit einer Notrufzentrale verbunden.
