DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI ...

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Abschnitt 3.2, Meldeeinrichtungen
Abschnitt 3.2
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Titel: Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-075
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – Meldeeinrichtungen

Stellen Sie sicher, dass eine funktionsfähige Meldeeinrichtung auf der Baustelle vorhanden ist. Bei der Verwendung von Mobiltelefonen wird die Notrufnummer 112 europaweit mit einer Notrufzentrale verbunden.