
Abschnitt 17.4
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Abschnitt 17.4 – Prüfung
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen
"Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500)
"Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" (BGI 720)
Hochziehbare Personenaufnahmemittel (PAM)

Hochziehbare Personenaufnahmemittel (PAM) sind Einrichtungen, die mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden sind, durch Hebezeuge bewegt werden und zur Aufnahme von Personen dienen (Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitssitze, Arbeitsbühnen).