DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI ...

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Abschnitt 17.4, Prüfung
Abschnitt 17.4
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Titel: Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-075
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 17.4 – Prüfung

  • arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

  • mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen

Hochziehbare Personenaufnahmemittel (PAM)

Hochziehbare Personenaufnahmemittel (PAM) sind Einrichtungen, die mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden sind, durch Hebezeuge bewegt werden und zur Aufnahme von Personen dienen (Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitssitze, Arbeitsbühnen).