DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI ...
Abschnitt 16.3, Bestimmungsgemäße Benutzung
Abschnitt 16.3 – Bestimmungsgemäße Benutzung
Transport, Auf- und Abbau sowie Betrieb gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers
Anschluss an die elektrische Energieversorgung über einen besonderen elektrischen Speisepunkt (Baustromverteiler)
Aufstellung auf tragfähigem Untergrund unter Berücksichtigung der zulässigen Bodenpressung
Verankerungen an tragfähigen Teilen von Bauwerken
Steuerung für den Betrieb nur von der Transportbühne aus
keine betriebsgemäße Benutzung des Notablasses
keine Überschreitung der vorgeschriebenen Personenzahl bzw. Belastung
kein Transportieren von Lasten, die über den Grundriss der Plattform hinausragen
kein Aufenthalt unter der Plattform während des Betriebes