DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI ...
Abschnitt 14.3, Bestimmungsgemäße Benutzung
Abschnitt 14.3 – Bestimmungsgemäße Benutzung
FFZ mit Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen nur mit Absaugung und/oder Rußpartikelfilter einsetzen
Betriebsanleitung beachten
nur vom Hersteller für den Anbau an FFZ vorgesehene Arbeitsbühnen einsetzen
Arbeitsbühnen entsprechend der Betriebsanleitung anbauen und verwenden
Verwendung von Arbeitsbühnen mit 3-teiligem Seitenschutz und durchgriffsicherem, mind. 1,80 m hohem Rückenschutz
Tragfähigkeit des FFZ beachten
Standsicherheit beachten: ebener, tragfähiger Untergrund
kein Verlassen des Fahrersitzes bei besetzter Arbeitsbühne
kein Verfahren des FFZ bei besetzter Arbeitsbühne (Ausnahme: Feinpositionierung)
kein Hinauslehnen, Hinausbeugen und Hinausgreifen aus der Arbeitsbühne während einer Hub-Senk-Bewegung
Standplatz bei angehobener Arbeitsbühne nicht erhöhen oder verlassen
einwandfreie Verständigung zwischen Fahrer und Personen in der Arbeitsbühne sicherstellen