DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI ...

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Abschnitt 9.4, Was sind Betriebsanweisungen?
Abschnitt 9.4
Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Titel: Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI 5131)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-075
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 9.4 – Was sind Betriebsanweisungen?

Betriebsanweisungen sind schriftliche Anweisungen, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern mit dem Ziel geben, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Betriebsanweisungen vermitteln Verhaltensregeln und sind vor Aufnahme der Tätigkeit den Mitarbeitern durch Unterweisung nahe zu bringen.