DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen (bisher: BGI ...
Abschnitt 9.2, Wann muss ich unterweisen?
Abschnitt 9.2 – Wann muss ich unterweisen?
Erstunterweisung:
vor Aufnahme der Tätigkeit
Wiederholungsunterweisung:
mindestens einmal jährlich
Achtung:
Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (halbjährliche Unterweisung gefordert)
Unterweisung aus besonderem Anlass:
Die Unterweisung aus besonderem Anlass wird z.B. durchgeführt
vor Beginn einer neuen Montagestelle,
beim Einsatz einer neuen Maschine,
bei geänderter Arbeitsaufgabe oder eines neuen Arbeitsverfahrens,
bei Verwendung eines neuen Arbeitsstoffes und
nach Unfällen oder Störungen.