DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Unternehmer ist verpflichtet vorhandene Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu bewerten. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen orientieren sich an den Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes. Dies erhöht die betriebliche Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich. Die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Unternehmer beraten bei Aspekten der Vertragsgestaltung und Planung der Abfallsammelfahrt sowie bei der Beschaffung, Abnahme, Bereitstellung und Benutzung von Abfallsammelfahrzeugen.