
Gesundheitsschutz, Hygiene und arbeitsmedizinische Vorsorge in Abfallbehandlungsanlagen - unter besonderer Berücksichtigung biologischer Arbeitsstoffe - (bisher: BGI 5093)
Abschnitt 3.2 – Welchen Einfluss haben Lüftungs- und andere Techniken auf die Belastung der Luft mit biologischen Arbeitsstoffen?
Lüftung in Sortierkabinen
Die Belastung der Luft mit biologischen Arbeitsstoffen in den Sortierkabinen kann durch verschiedene technische Maßnahmen - mit qualitativ unterschiedlichem Ergebnis - reduziert werden.
- 1.
Zuluftzufuhr aus großflächigen Auslasselementen zugfrei (von oben) über dem einzelnen Sortierarbeitsplatz. Absaugung nahe der Entstehung der Lasten, d.h. in geringer Höhe über dem Band. Zu- und Abluftstrom sind einander anzupassen, der Zuluftstrom muss überwiegen. Diese Anordnung stabilisiert einen gezielten Zuluftstrom im Atembereich und hat sich gut bewährt (Abbildung). Messungen belegen, dass mit diesem Verfahren in Kabinen mit hoher Keimbelastung (Sortierkabinen für Biologische Abfälle, DSD-Abfälle, Restmüll) eine sichere Einhaltung des Technischen Kontrollwertes (TKW) am besten gewährleistet werden kann. Diese Methode repräsentiert den Stand der Technik, der in der Abfallbehandlung bevorzugt umgesetzt werden sollte (siehe TRBA 214, VDI 2163).
Luftzuführung mit Überband-Absaugung
- 2.
Zuluftzufuhr von oben, Absaugung an anderer Stelle. Günstigenfalls ist die Absaugung unter dem Band angeordnet. Es wird ein gerichteter Luftstrom von oben nach unten angestrebt; die am Gesicht des Beschäftigten vorbeiziehende Luft ist weniger belastet als bei Nummer 3. Ungeeignet ist die Anordnung sowohl von Zu- als auch Abluftöffnungen in der Decke. So genannte Kurzschluss-Luftströme können resultieren. In hoch belasteten Bereichen ist die ausreichende Wirksamkeit nicht ausgeschlossen, jedoch nur bei sorgfältiger Planung und Ausschluss aller Störfaktoren möglich.
- 3.
Zuluftzufuhr ohne definierte Abluftführung; diese einfachste Maßnahme basiert rein auf der Vermischung (Verdünnung) der belasteten mit frischer Luft. Die Abluft entweicht über die Abwurfschächte, Durchführungen für die Sortierbänder oder Undichtigkeiten in der Kabine. Es entsteht ein leichter Überdruck in der Kabine, der das Eindringen weiterer biologischer Arbeitsstoffe, z.B. aus der Anlagenhalle, verhindern soll. Diese Technik ist für hoch belastete Arbeitsplätze wie Abfall-Sortierbereiche nicht geeignet.
Den verschiedenen Ausführungen ist gemeinsam, dass Fremdluftströme die empfindliche Luftführung zerstören können. Daher sind wichtig:
Geschlossene Fenster und Türen im Sortierbereich.
Abdichtung der Abwurfschächte durch eine mechanisch oder pneumatisch betätigte Klappe. Hiermit wird zum einen der Eintritt von luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen verhindert, zum anderen wird die Fallhöhe verringert, und beim Aufprall werden weniger biologische Arbeitsstoffe freigesetzt.
Abdichtung der Banddurchführungen in der Sortierkabine (Lamellenvorhänge), da gegenüberliegende Öffnungen zu Durchzug mit hohem Keimeintrag führen können.
Hilfreich ist der Einsatz von Raumteilern, um Störeinflüsse zu verringern, den belüfteten Raum zu verkleinern und die gerichtete Luftströmung zu unterstützen.
Die Wirksamkeit der lüftungstechnischen Anlage (Einhaltung des Technischen Kontrollwertes [TKW]) muss nach Inbetriebnahme und nach Änderungen nachgewiesen werden.
Weitere technische Einrichtungen
Im Sortierbereich dürfen keine technischen Anlagen, die eine vermehrte Schimmelpilz-Emission haben können, installiert sein. Dazu zählen z.B. Autosortiereinrichtungen, auch wegen der erhöhten Lärmbelastung im direkten Arbeitsbereich.
Eine Bandabsaugung, die den Sortierkabinen vorgeschaltet ist, verringert die Belastung des Sortiergutes effektiv und verhindert wirkungsvoll das Einströmen von stark belasteter Hallenluft in die Kabine.