
Gesundheitsschutz, Hygiene und arbeitsmedizinische Vorsorge in Abfallbehandlungsanlagen - unter besonderer Berücksichtigung biologischer Arbeitsstoffe - (bisher: BGI 5093)
Abschnitt 2.5 – Mit welchen Einwirkungen auf Beschäftigte in Abfallbehandlungsanlagen ist zu rechnen?
Art und Umfang der Tätigkeiten in Abfallbehandlungsanlagen können zur Gefährdung der Beschäftigten durch folgende Einwirkungen führen:
Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) sowie Endotoxine/ Mykotoxine
Gefahrstoffe (Staub, Aerosole, Gase),
Lärm,
Stich- und Schnittverletzungen (scharfkantige Gegenstände, Splitter, Nadeln, Kanülen),
Unfallgefahr (innerbetrieblicher Transport, Stetigförderer, Zerkleinerungsaggregate, Ballenpressen),
elektromagnetische Felder (bedeutsam für Träger von Herzschrittmachern, Insulinpumpen oder dergleichen),
besondere Klimabedingungen (Hitze, Kälte, Zugluft),
Kältebrücken: Das Sortierpersonal lehnt beim Sortieren gegen nicht isoliertes Metall der seitlichen Sortierbandführung

Personal lehnt gegen Sortierbandführung (hier: isoliert)
monotones Arbeiten, unter Umständen bei unzureichender Beleuchtungsstärke für die jeweilige Sehaufgabe,
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten bei starken Störeinflüssen,
Dieselmotoremissionen der Aggregate und Fahrzeuge in der Halle

Dieselmotoremissionen in der Halle
Rattenbisse und Kontakt mit Ausscheidungen in der Halle beim Vorsichten des Materials,
langes Stehen ohne Stehhilfe; zum Teil auf unebenem Boden,
Staubbelastung (auch alveolengängige Fraktion) insbesondere bei Reinigungsarbeiten durch Kehren statt Saugen mit Industriestaubsauger,
psychische Einflüsse, wie eintönige Fließbandarbeit, Geruchsbelästigung, mangelnde soziale Akzeptanz oder der gleichen.