Anhang 8 - Kennzeichnung
A8.1 Allgemeines
Laserschutzfilter zum Einbau in Anlagen werden (obwohl es sich streng nach der PSA-Richtlinie nicht um eine persönliche Schutzausrüstung handelt) wie Laserschutzfilter gekennzeichnet. Laserabschirmungen werden jedoch nach der DIN EN 12254 geprüft; dort beträgt die Standzeit gegen Laserstrahlung 100 s, im Gegensatz zu 5 s, wie in der DIN EN 207 gefordert.
Die gesetzlichen Vorschriften fordern als Minimum bei der Einführung eines Laserschutz-Produktes eine einmalige Baumusterprüfung zur Erlangung des CE-Kennzeichens.
A8.2 Kennzeichnung von Laser-Schutzbrillen
Abb. A8.1 zeigt ein Beispiel für die Kennzeichnung von Laser-Schutzbrillen gemäß DIN EN 207. Laser-Schutzfilter zum Einbau in Anlagen werden ebenso gekennzeichnet.
Bilden Sichtscheibe/Laserschutzfilter und Tragkörper eine untrennbare Einheit, so kann die Kennzeichnung der Laser-Schutzbrille auf den Sichtscheiben oder dem Tragkörper angebracht sein. Die Kennzeichnung muss permanent und lesbar sein. Die Kennzeichnung darf die Sicht nicht beeinträchtigen.
Die Kennzeichnung kann sehr ausgedehnt werden, wenn ein Filter oder ein Tragkörper gegen mehrere Wellenlängen schützt. In diesen Fällen kann die Kennzeichnung wie im folgenden Beispiel zusammengefasst werden:
610 - 640 D LB4 + IR LB5
900 - 1070 D LB7 + IR LB8 + M LB8Y
9000 - 11000 D LB3 + IR LB4
X S CE
Dabei haben die Symbole die gleiche Bedeutung wie im vorhergehenden Beispiel.
Anmerkung zu Kennzeichnung mit Y:
Siehe DIN EN 207: wenn das Augenschutzgerät nicht mit niedrigen Wiederholfrequenzen (≤ 25 HZ) geprüft wurde, muss die Schutzstufe um den Buchstaben Y erweitert werden .
Abb. A8.1 Beispiel für die Kennzeichnung von Laser-Schutzbrillen
A8.3 Kennzeichnung von Laser-Justierbrillen
Abb. A8.2 zeigt ein Beispiel für die Kennzeichnung von Laser-Justierbrillen nach DIN EN 208. Erfüllt der Augenschutz eine erhöhte Anforderung bezüglich mechanischer Festigkeit, so kann dies ebenfalls gekennzeichnet werden.
Bilden Sichtscheibe/Laserschutzfilter und Tragkörper/Rahmen eine untrennbare Einheit, so kann die Kennzeichnung der Laser-Justierbrille auf den Sichtscheiben oder dem Tragkörper angebracht sein.
Abb. A8.2 Beispiel für die Kennzeichnung einer Laser-Justierbrille