
Abschnitt 9.7
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung (bisher: BGI 5069-2)
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung (bisher: BGI 5069-2)
Abschnitt 9.7 – Sicherung gegen unbefugte Inbetriebsetzung
Vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten ist die Fahrtreppe bzw. der Fahrsteig durch Betätigen des Betriebshalts außer Betrieb zu nehmen und gegen irrtümliches bzw. unbefugtes Benutzen zu sichern.