DGUV Information 208-028 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (...

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Abschnitt 1.2
Abschnitt 1.2
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (bisher: BGI 5069-1)
Titel: Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (bisher: BGI 5069-1)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.2

Diese BG-Information findet keine Anwendung bei der Montage, Demontage und Instandhaltung von Fahrtreppen und Fahrsteigen.