
Abschnitt 1.1
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (bisher: BGI 5069-1)
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (bisher: BGI 5069-1)
Abschnitt 1.1 – 1
Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Information findet Anwendung auf Betriebe, die Fahrtreppen und Fahrsteige betreiben.
Diese BG-Information erläutert oder konkretisiert Bestimmungen der Arbeitsstätten-Regel 1.8 "Verkehrswege".