
Abschnitt 5.1
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (bisher: BGI 5069-1)
Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb (bisher: BGI 5069-1)
Abschnitt 5.1 – 5
Betrieb
5.1
Betriebsanweisung
Der Betreiber hat für den Betrieb von Fahrtreppen und Fahrsteigen eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Angaben des Herstellers - gegebenenfalls auch des Herstellers der Einkaufswagen - zu erstellen.
Siehe Musterbetriebsanweisung in Anhang 3.