DGUV Information 214-023 - Nur (nicht um-) kippen Leitfaden für Fahrer und Unter...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 2.1, 2 Vor dem Transport und bei der Beladung 2.1 ...
Abschnitt 2.1
Nur (nicht um-) kippen Leitfaden für Fahrer und Unternehmer, damit der Kippsattel beim Kippen nicht umkippt (DGUV Information 214-023)
Titel: Nur (nicht um-) kippen Leitfaden für Fahrer und Unternehmer, damit der Kippsattel beim Kippen nicht umkippt (DGUV Information 214-023)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-023
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.1 – 2 Vor dem Transport und bei der Beladung
2.1 Beschädigungen der Hydraulik

Gilt immer (vor der Beladung, nach der Beladung, während des Transports und vor allem vor dem Abkippen): Auf Beschädigungen der Hydraulik, insbesondere der Schlauchleitungen, achten! Sonst können später beim Kippvorgang herunterschlagende Mulden schwere Schäden an Mensch und Material nach sich ziehen. Außerdem ist eine "saubere Hydraulik" natürlich gut für die Umwelt.

CCC_1435_09.jpg