DGUV Information 213-508 - Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den U...

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Abschnitt 6.2, 6.2 Auswertung der Proben
Abschnitt 6.2
Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-508
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.2 – 6.2 Auswertung der Proben

Mit Hilfe der Kalibrierkurve wird aus der ECH-Peakfläche der Probelösung unter Berücksichtigung des Leerwertes die Masse des ECH in der Probe bestimmt.

Die Berechnung der ECH-Konzentration der Probeluft in mg/m3 erfolgt nach der Formel:

Ca=m
____
V
 

Für die Errechnung der Volumenkonzentration CV in ml/m3 aus Ca gilt, wenn Ca bezogen ist auf 20 °C und 1013 mbar:

CV=0,26 • Ca

Es bedeuten:

Ca=Massenkonzentration des ECH in der Probeluft in mg/m3
CV=Volumenkonzentration des ECH in der Probeluft in ml/m3 (ppm)
m=die aus der Kalibrierkurve ermittelte und um den Leerwert korrigierte Masse des ECH in der Probelösung in μg
V=Probeluftvolumen in l