DGUV Information 213-508 - Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den U...

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Abschnitt 6.1, 6 Berechnen des Analysenergebnisses 6.1 Aufst...
Abschnitt 6.1
Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-508
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.1 – 6 Berechnen des Analysenergebnisses
6.1 Aufstellen der Kalibrierkurve

Je 1 μl der Kalibrierlösungen wird in den Gaschromatographen eingespritzt. Durch Auftragen der durch den Leerwert korrigierten ECH-Peakflächen über der in 1 ml der jeweiligen Kalibrierlösung enthaltenen Masse ECH in μg erhält man die Kalibrierkurve.

Die Kalibrierlösungen und die Probelösungen müssen nacheinander analysiert werden.