DGUV Information 213-508 - Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den U...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 5.4, 5.4 Lagerfähigkeit
Abschnitt 5.4
Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-508
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.4 – 5.4 Lagerfähigkeit

Die Ermittlung der Lagerfähigkeit erfolgte mit jeweils sechs beaufschlagten Probenträgern mit Prüfgaskonzentrationen von 0,108 und 7,6 mg/m3 bei einer relativen Luftfeuchte von ca. 75 %. Die Röhrchen wurden bei Raumtemperatur gelagert und waren mit Swagelok-Kappen verschlossen. Die Untersuchungen wurden über Zeiträume von 2 und 4 Wochen durchgeführt. Die Ergebnisse dazu sind in Tabelle 9 aufgeführt. Die verlustfreie Lagerdauer beträgt mindestens 4 Wochen.

Tabelle 9
Lagerfähigkeit

SubstanzWiederfindung
Lagerdauer [Wochen]Konzentration [mg/m3]η (n=3)mittlere η
Epichlorhydrin20,1080,950,96
40,97
27,600,96
40,94