
Abschnitt 4.2
Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses
Anhand der erhaltenen Peakfläche wird aus der Kalibrierkurve die zugehörige Masse m in μg je Probe ermittelt. Die zugehörige Massenkonzentration (c) errechnet sich nach der Gleichung:
c | = | m _______ V · η |
Es bedeuten:
c | = | Massenkonzentration an Epichlorhydrin in der Luft in mg/m3 |
m | = | Masse Epichlorhydrin in der Analysenprobe in μg |
V | = | Probeluftvolumen in Liter |
η | = | Wiederfindung (siehe Abschnitt 5.1) |