DGUV Information 213-508 - Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den U...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 4.2, 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses
Abschnitt 4.2
Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-508
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.2 – 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses

Anhand der erhaltenen Peakfläche wird aus der Kalibrierkurve die zugehörige Masse m in μg je Probe ermittelt. Die zugehörige Massenkonzentration (c) errechnet sich nach der Gleichung:

c=m
_______
V · η
 

Es bedeuten:

c=Massenkonzentration an Epichlorhydrin in der Luft in mg/m3
m=Masse Epichlorhydrin in der Analysenprobe in μg
V=Probeluftvolumen in Liter
η=Wiederfindung (siehe Abschnitt 5.1)