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DGUV Information 213-508 - Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-508)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-508
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
(DGUV Information 213-508)

Information

(bisher BG-Information 505-8)

DGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juli 2019

Verfahren 02Seite 5

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Adsorptionsröhrchen, Gaschromatographie nach Thermodesorption

Epichlorhydrin - 02 - GC

(erstellt: Juli 2019, ersetzt Verfahren 01)

Eingeschränkt geeignete Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)

Verfahren 01Seite 26

eingeschränkt geeignet - Kategorie E1 1) - November 2018

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution

Epichlorhydrin - 01 - GC

(erstellt: Dezember 1983)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1:Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2:Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3:Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damals voll gültigen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.XX und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-XX bzw. BGI/GUV-I 505-XX veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der Reihe der DGUV Information 213-500 finden Sie unter http://analytik.bgrci.de

InhaltsverzeichnisAbschnitt
  
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Tenax TA, Gaschromatographie nach ThermodesorptionVerfahren 02
Kurzfassung 
Geräte und Chemikalien1
Geräte1.1
Chemikalien1.2
Lösungen1.3
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Thermodesorptionsbedingungen3.1
Chromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Versuche zum Durchbruchsvolumen5.2
Bestimmungsgrenze5.3
Lagerfähigkeit5.4
Selektivität5.5
Messunsicherheit5.6
Literatur6
Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und gaschromatographische BestimmungVerfahren 01
Zusammenfassung1
Geräte, Chemikalien und Lösungen2
Geräte2.1
Chemikalien und Lösungen2.2
Probenahme und Probenaufbereitung3
Gaschromatographische Arbeitsbedingungen4
Analytische Bestimmung5
Berechnen des Analysenergebnisses6
Aufstellen der Kalibrierkurve6.1
Auswertung der Proben6.2
Beurteilung des Verfahrens7
Präzision7.1
Nachweisgrenze77.2
Bemerkungen8
Hersteller9

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Arbeitsgruppe Analytik
im Sachgebiet "Gefahrstoffe",
Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der DGUV
Federführung Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Korrespondenzadresse
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Prävention - Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik
Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg
E-Mail: analytik@bgrci.de

Ausgabe Juli 2019

DGUV Information 213-508 zu beziehen bei Ihrem zuständigen
Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

1)

Genügt nicht den aktuellen Anforderungen an die Validierung nach DIN EN 482 (Ausgabe 2015).