DGUV Information 213-571 - Verfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure oder Oleum...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 4.1, 4 Auswertung 4.1 Kalibrierung
Abschnitt 4.1
Verfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure oder Oleum (bisher: BGI 505-71)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure oder Oleum (bisher: BGI 505-71)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-571
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.1 – 4
Auswertung

4.1
Kalibrierung

Von den unter Abschnitt 1.2 beispielhaft beschriebenen Kalibrierlösungen werden jeweils 50 μl in den Ionenchromatographen eingespritzt: Durch Auftragung der ermittelten Peakflächenverhältnisse von Sulfat- und Oxalat-Ion als internem Standard über die in den jeweiligen Lösungen enthaltenen Massenverhältnisse an Sulfat- und Oxalat-Ion erhält man die Kalibrierfunktion.