DGUV Information 213-507 - Verfahren zur Bestimmung von Dimethylsulfat (bisher: ...

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Abschnitt 2.4 , 4 Auswertung
Abschnitt 2.4
Verfahren zur Bestimmung von Dimethylsulfat (bisher: BGI 505-7)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Dimethylsulfat (bisher: BGI 505-7)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-507
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.4 – 4 Auswertung

4.1
Kalibrierung

Von den unter Abschnitt 1.2 beschriebenen Kalibrierlösungen werden jeweils 2 µl in den Gaschromatographen eingespritzt. Durch Auftragen der ermittelten Peakflächen über die in den jeweiligen Kalibrierlösungen enthaltenen Konzentrationen in µg/ml wird die Kalibrierkurve erstellt.

Die Linearität der Kalibrierkurven ist nicht über den gesamten geprüften Konzentrationsbereich gegeben. Innerhalb enger Konzentrationsbereiche sind die Kalibrierkurven jedoch hinreichend linear. Somit lässt sich die nichtlineare Kalibrierkurve durch einen Polygonzug darstellen.

4.2
Berechnen des Analysenergebnisses

Die Berechnung der Massenkonzentration an DMS in der Probeluft in mg/m3 erfolgt nach der Formel (1):

(1)   

Für die Berechnung der Volumenkonzentration cv in ml/m3 aus cm gilt, bezogen auf 20 °C und 1013 hPa:

(2) cv = 0,19 · cm

Es bedeuten:

cm= Massenkonzentration von DMS in der Probeluft in mg/m3,
cv= Volumenkonzentration von DMS in der Probeluft in ml/m3 (ppm),
m= die aus der entsprechenden Kalibrierkurve ermittelte Masse von DMS in der Desorptionslösung in µg
V= Probeluftvolumen in l,
η= Wiederfindungsrate.