
Abschnitt 6
Verfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat (TGIC) (bisher: BGI 505-66)
Verfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat (TGIC) (bisher: BGI 505-66)
Abschnitt 6 – Bemerkungen
Für die Bestimmung von reinem TGIC kann bei der Aufarbeitung auf die Behandlung der Probe mit THF (Abschnitt 3.1) verzichtet werden.
Für die Bestimmung von TGIC in TGIC-haltigen Pulverlacken ist dieser Probenvorbereitungsschritt notwendig, da vergleichende Untersuchungen gezeigt haben, daß ohne THF-Behandlung Minderbefunde bis zu 70 % möglich sind.