DGUV Information 213-563 - Verfahren zur Bestimmung von 1,5-Diaminonaphthalin (b...

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Abschnitt 6, Bemerkungen
Abschnitt 6
Verfahren zur Bestimmung von 1,5-Diaminonaphthalin (bisher: BGI 505-63)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von 1,5-Diaminonaphthalin (bisher: BGI 505-63)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-563
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – Bemerkungen

Die beaufschlagten Filter können im Dunkeln bei Raumtemperatur mindestens eine Woche ohne Verlust an abgeschiedenem 1,5-Diaminonaphthalin gelagert werden.

Mit dem beschriebenen Verfahren können neben 1,5-Diaminonaphthalin auch 1,2- und 1,3-Phenylendiamin in der Luft am Arbeitsplatz bestimmt werden.