
Abschnitt 5.1
Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-554)
Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-554)
Abschnitt 5.1 – 5.1 Wiederholpräzision
Zur Bestimmung der Wiederholpräzision wurden eine Standardlösung (hergestellt aus Cadmiumlösung 1) und eine aufgearbeitete Probe an sechs Tagen analysiert. Zur Quantifizierung wurde arbeitstäglich kalibriert. Die Cadmiumkonzentration der beiden Lösungen betrug 8 µg/l, daher wurde anstatt 20 µl Probelösung 5 µl injiziert, um innerhalb der Kurve auswerten zu können. Die Wiederholpräzision der Standardlösung betrug 4,1 % und die der Probe 5,4 %.