
Abschnitt 5.6
Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-554)
Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-554)
Abschnitt 5.6 – 5.6 Lagerfähigkeit
Es kann davon ausgegangen werden, dass Cadmium und seine anorganischen Verbindungen hinsichtlich der Massenkonzentration des Elements auf dem Probenträger stabil sind. Verluste während der Lagerung zwischen Probenahme und Analysen können daher vernachlässigt werden.