
Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
(DGUV Information 213-554)
Information
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2020

Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: | Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
E2: | Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen |
E3: | Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505-xx veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren aus der DGUV Information 213-5xx-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, ICP-Massenspektrometrie nach Säureaufschluss | Verfahren 02 |
Kurzfassung | |
Geräte und Chemikalien | 1 |
Geräte | 1.1 |
Chemikalien | 1.2 |
Lösungen | 1.3 |
Lagerfähigkeit der Lösungen | 1.4 |
Probenahme | 2 |
Analytische Bestimmung | 3 |
Probenaufbereitung | 3.1 |
Instrumentelle Arbeitsbedingungen | 3.2 |
Auswertung | 4 |
Kalibrierung | 4.1 |
Überwachung von Leerwerten | 4.2 |
Berechnung des Analysenergebnisses | 4.3 |
Laufende Qualitätskontrolle | 4.4 |
Beurteilung des Verfahrens | 5 |
Messunsicherheit | 5.1 |
Bestimmungsgrenze | 5.2 |
Linearität | 5.3 |
Selektivität | 5.4 |
Wiederfindungsrate | 5.5 |
Lagerfähigkeit | 5.6 |
Literatur | 6 |
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikel-filter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellendruckaufschluss | Verfahren 03 |
Kurzfassung | |
Geräte und Chemikalien | 1 |
Geräte | 1.1 |
Chemikalien | 1.2 |
Lösungen | 1.3 |
Probenahme | 2 |
Analytische Bestimmung | 3 |
Probenaufbereitung | 3.1 |
Instrumentelle Arbeitsbedingungen | 3.2 |
Auswertung | 4 |
Kalibrierung | 4.1 |
Berechnung des Analysenergebnisses | 4.2 |
Beurteilung des Verfahrens | 5 |
Wiederholpräzision | 5.1 |
Vergleichspräzision und Wiederfindung | 5.2 |
Bestimmungsgrenze | 5.3 |
Lagerfähigkeit | 5.4 |
Selektivität | 5.5 |
Messunsicherheit | 5.6 |
Vergleichsmessung | 5.7 |
Literatur | 6 |
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Arbeitsgruppe Analytik
im Sachgebiet Gefahrstoffe,
Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV
Federführung Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Korrespondenzadresse
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Prävention - Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik
Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg
E-Mail: analytik@bgrci.de
DGUV Information 213-554 zu beziehen bei Ihrem zuständigen
Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen