DGUV Information 213-548 - Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan (DGUV I...

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Abschnitt Verfahren 01, Probenahme mit Pumpe und Adsorption ...
Abschnitt Verfahren 01
Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan (DGUV Information 213-548)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan (DGUV Information 213-548)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-548
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt Verfahren 01 – Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Dampfraumgaschromatographie nach Desorption

Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan in Arbeitsbereichen.

Für folgenden Stoff ist das Verfahren validiert:

Name CAS-Nr. Molmasse
1,2-Dichlorethan107-06-298,96

Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von 1,2-Dichlorethan im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch Aktivkohle gesaugt.
 Das adsorbierte 1,2-Dichlorethan wird mit Dimethylacetamid-Wasser (3:1) desorbiert und mittels Dampfraumgaschromatographie (DRGC) analysiert. Die Auswertung wird nach der Methode des internen Standards (1,4-Dioxan) unter Verwendung eines Flammenionisationsdetektors (FID) durchgeführt.

Technische Daten

Bestimmungsgrenze: relativ: 0,08 mg/m3 an 1,2-Dichlorethan für 10 l Probeluft, das entspricht 0,8 µg 1,2-Dichlorethan je Aktivkohleröhrchen.
Selektivität: Infolge Störkomponenten zu hohe Werte möglich. Störeinflüsse sind im Allgemeinen durch Wahl einer anderen Säule eliminierbar.
Vorteile: Personengetragene und selektive Messungen möglich.
Nachteile: Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen, hoher Zeitaufwand, nur eine Messung möglich.
Apparativer Aufwand: Pumpe mit Gasmengenzähler oder Volumenstromanzeiger, Aktivkohleröhrchen, Dampfraumgaschromatagraph mit FID.