DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentration...

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Abschnitt 1.3, 1.3 Geräte für die Auswertung
Abschnitt 1.3
Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (bisher: BGI 505-46)
Titel: Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (bisher: BGI 505-46)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-546
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.3 – 1.3 Geräte für die Auswertung

Rasterelektronenmikroskop, z. B. Fa. Carl Zeiss Microscopy, 73447 Oberkochen, mit EDX-Analyseeinrichtung, z. B. Fa. Thermo Scientific, 63303 Dreieich, zur Faserzählung und Faseridentifizierung. Das Gerät muss den Mindestanforderungen hinsichtlich Erkennbarkeit und Identifizierung der Fasern genügen (siehe Abschnitt 4.3).